Schallschutz gegen Außenlärm
Der Schallschutz gegen Außenlärm für schutzbedürftige Aufenthaltsräume von Wohn- und Nicht-Wohngebäuden stellt immer auch einen Teil des Bauordnungsrechtlichen Schallschutznachweises dar und richtet sich nach der vorliegenden Außenlärmbelastung.
Zielstellung dieses Nachweises ist die Auslegung aller Außenbauteile, so dass keine unzumutbaren Innenpegel in schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen auftreten. Als Auslegungsgrundlage dient die DIN 4109. Die Auslegung der in diesem Sinne erforderlichen Maßnahmen schließt jedoch explizit keine Wahrnehmung der Außenlärmbelastung.
Die Außenlärmbelastung ist hierbei entweder dem Bebauungsplan oder ergänzenden schalltechnischen Untersuchungen (Immissionsprognosen) zu entnehmen.
Als potentielle Lärmquellen sind hierbei Verkehrslärm (Straßen-, Bahn-, Luft-, Schiffsverkehr), Gewerbelärm (Gewerbe-, Industriebetriebe einschließlich zulässiger Immissionsrichtwerte nach TA Lärm), als auch Freizeitlärm (z.B. Sportplätze) zu berücksichtigen.