Energieausweise
Energieausweise sind Gebäudeweise auszustellen und dienen einer einfachen überschlägigen Vergleichbarkeit energetischer Qualitäten von Wohn- sowie Nicht-Wohngebäuden, insbesondere bei Verkauf sowie Vermietung von Objekten, als auch zum Aushang bei öffentlichen Gebäuden. Es sind zwei Arten von Energieausweisen zu unterscheiden.
Energie-Verbrauchsausweisen liegen lediglich Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre zu Grunde. Diese lassen demzufolge nur indirekt und nicht belastbare Rückschlüsse auf die Gebäudequalität zu (Stichworte: Nutzerverhalten und Leerstände). Der einzige Vorteil dieser Ausweise ist der relativ geringe Aufwand zur Erstellung, mit dem ein geringer Kostenfaktor einher geht.
Es ist hierbei zu beachten, das die Erstellung von Verbrauchsausweise nur für spezielle Gebäudetypen zulässig ist. Objekte deren Baujahr vor dem 01.11.1977 erfolgte, deren energetische Qualität nicht der Wärmeschutzverordnung 1977 (WSchVO 1977) entspricht und zugleich eine Anzahl von bis zu vier Wohnungen aufweisen dürfen gemäß GEG nicht als Energie-Verbrauchsausweise ausgestellt werden.
Energie-Bedarfsausweise ermitteln den Energiebedarf anhand eines rechnerischen Nachweises. Es werden die realen Gebäuderandbedingungen (Kubatur, wärmeübertragende Bauteilflächen, wärmeschutztechnische Qualität der einzelnen Bauteile, Anlagentechnik) berücksichtigt. Auf Grundlage von festgelegten Norm-Randbedingungen (Referenzklima) wird der Energiebedarf ermittelt. Die Berücksichtigung der normativen Klimarandbedingungen dient hierbei der landesweiten Vergleichbarkeit von Gebäudequalitäten, so dass der ermittelte Energiebedarf keine direkten Rückschlüsse auf den zu erwartenden Energieverbrauch zulassen. Die Gebäudequalität lässt sich jedoch mit diesem aufwändigeren Rechenverfahren realitätsnäher darstellen und eine relative Energieeinsparung durch potentielle Modernisierungsmaßnahmen beurteilen.
Die Auflistung von Modernisierungsempfehlungen, als Einzelmaßnahmen oder eine zusammenhängende Baumaßnahme, ist hierbei auch ein Kernstück des Energie-Bedarfsausweises.