Wärmeschutznachweise - https://www.waerme-schall-schutz.de/ibkrumme/

Wärmeschutznachweise

Wärmeschutznachweise

 

 Bei allen Baumaßnahmen, bei denen Änderungen der thermischen Gebäudehülle erfolgen, sind bauordnungsrechtliche Anforderungen an den umzusetzenden Mindeststandard zu berücksichtigen. 

 

  Als thermische Gebäudehülle wird hierbei die Abgrenzung der   wärmeübertragenden   Umfassungsfläche beheizter Bereiche bezeichnet. 

 

Aktuell stellt die gesetzliche Grundlage der Anforderung an den Mindestwärmeschutz das Gebäudeenergiegesetz (GEG) dar, welches zum 01.11.2021 die bisher weitläufig bekannte Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare Energien Wärmegesetzt (EEWärmeG) abgelöst hat. 

 

In der Regel ist im Rahmen von Bauantragsverfahren ein Nachweis über die Einhaltung der wärmeschutztechnischen Mindestanforderungen durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen (saSV) für Schall- und Wärmeschutz beizubringen und zu bestätigen. Weiterhin sind in diesem Fall stichprobenhafte Kontrolle, zur Prüfung der nachweisgemäßen Ausführung, durch einen saSV durchzuführen und abschließend vor Nutzung der Anlage bzw. des Gebäudes anhand eines Formulars zum Bauantragsverfahren zu bestätigen.

 

 

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