sommerlicher Wärmeschutz
sommerlicher Wärmeschutz
Der gebäudeseitige sommerliche Wärmeschutz stellt eine wesentliche Maßnahme zur Reduzierung des Kühlenergiebedarfs dar und ist demzufolge immer auch Teil bauordnungsrechtlicher Wärmeschutznachweise. Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass im Rahmen der Nachweisführung nur passive Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz (z.B. Verschattung, mechanische Lüftung) berücksichtigt werden dürfen, so dass aktive Maßnahmen (z.B. Kühlung) regelmäßig nur der Erzielung spezieller Komfortkriterien dienen können.
Die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz, sowie die verschiedenen Nachweismöglichkeiten werden in der DIN 4108-2 geregelt. Der Nachweis muss hierbei stets Raumweise für die ungünstigsten Raumsituationen erfolgen. Bei der Prüfung des sommerlichen Wärmeschutzes sind nachfolgende Nachweisverfahren zu unterscheiden, welche sich in Hinblick auf die Zielstellung und insbesondere dem einher gehenden Aufwand stark unterscheiden.
Nachweisverfahren:
1.Vereinfachtes Tabellenwertverfahren der DIN 4108-2 [bauordnungsrechtliches Standardverfahren], welches auf empirischen Ergebnissen thermischer Gebäudesimulationen unter idealisierten Randbedingungen (z.B. keine genaue Berücksichtigung von Luftwechselraten) basiert.
2.Thermische Gebäudesimulation nach DIN 4108-2 [bauordnungsrechtliche Optimierung], zum Nachweis der zulässigen Übergradtemperaturstunden. Hierdurch wird auf Grundlage der Normrandbedingungen (z.B. Klimarandbedingung und Nutzungszeiten), jedoch den detaillierten räumlichen und anlagentechnischen Gegebenheiten (z.B. reale Luftwechselraten, sowie Steuerung von Verschattungssystemen), eine Optimierung der Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz ermöglicht. Dies ermöglicht der Architektur einen größeren Gestaltungsspielraum (Fenstergrößen, etc.).
3.Thermische Gebäudesimulation unter Realbedingungen (Komfortuntersuchung, ohne bauordnungsrechtliche Relevanz). Derartige Untersuchungen dienen der Verbesserung des Raumkomforts und erfolgen vorrangig im Rahmen der Planung von Nichtwohngebäuden. Dies dient insbesondere der Optimierung von Anlagen zur Reduzierung von Kosten für die Kühlung im Betrieb, als auch der Prüfung der Gebäudeausführung in Hinblick auf mögliche Komfortkriterien im Rahmen von Zertifizierungen (z.B. DGNB, LEEED).